Bundespräsidialamt: Atom-Gutachten existiert nicht
BERLIN (Dow Jones)--Im Streit um die geplante Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke hat das Bundespräsidialamt einen Bericht zurückgewiesen, wonach es ein eigenes Gutachten zur Frage der Verfassungsmäßigkeit eines solchen Gesetzes bei Verzicht auf Beteiligung der Bundesländer hat erstellen lassen. (Foto: ddp)
Das "Handelsblatt" hatte am Morgen unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, die Entscheidung über längere Laufzeiten für die 17 deutschen Atomkraftwerke sei im Bundespräsidialamt im Kern bereits gefallen. Ohne eine Zustimmung der Bundesländer könnten die Meiler höchstens neun Jahre länger am Netz bleiben, heiße es in einem internen Gutachten der Verfassungsjuristen von Bundespräsident Christian Wulff.
Laut dem Gutachten steige mit jedem weiteren Jahr Verlängerung die Gefahr, dass ein entsprechendes Gesetz vom Bundesverfassungsgericht wieder verworfen werden könnte, berichtet die Zeitung weiter.
Dazu erklärte das Bundespräsidialamt, die Frage der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zur Verlängerung der AKW-Laufzeiten werde im Rahmen der Ausfertigungsprüfung gemäß Artikel 82 GG geprüft.
Unterdessen will die Bundesregierung anscheinend am Sonntag eine Lösung zur Frage der längeren AKW-Laufzeiten herbeiführen. Dazu soll ein Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Fachministern aus dem Umwelt-, Wirtschafts- und Finanzministerium, dem Kanzleramtsminister, den Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen und den Koalitionsparteivorsitzenden am frühen Sonntagabend dienen.
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-Von Beate Preuschoff, Dow Jones Newswires;
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