Wirtschaft: Herkunftskennzeichnung bei Zutaten reicht aus
BERLIN (Dow Jones)--Die geltenden Regelungen zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln reichen nach Ansicht der deutschen Lebensmittelwirtschaft völlig aus. (Foto: Anders)
Dies betonten jetzt die Spitzenverbände der Branche, der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) und der Handelsverband Deutschland (HDE), in einem gemeinsamen Positionspapier.
Darin wenden sie sich ausdrücklich gegen eine entsprechende Änderung der Lebensmittelinformationsverordnung. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des federführenden Umweltausschusses im EU-Parlament über die Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung am Dienstag in Brüssel betonten die Verbände, dass im Falle einer Einbeziehung von Zutaten und Rohstoffen in eine solche Kennzeichnungspflicht auf die Konsumenten völlig unübersichtliche Produktetiketten zukämen. Besonders gravierend würde sich demnach eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Zutaten und Rohstoffen im Fall von Lebensmitteln auswirken, die aus verschiedenen Zutaten bestehen. Dies würde zu erheblichen Problemen bei der Umsetzung führen, warnten die Verbände.
Zur Begründung verwiesen sie darauf, dass die Produzenten von Lebensmitteln die Zutaten dafür häufig tagesaktuell in verschiedenen Regionen einkaufen. Infolgedessen müssten bei jeder Herkunftsänderung von Zutaten neue Etiketten gedruckt und die Produkte im laufenden Produktionsbetrieb umetikettiert werden, machten BLL, BVE und HDE deutlich. Dadurch würden sich die Herstellungskosten für Lebensmittel spürbar verteuern, ohne dass der Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten stünde, so die Verbände. Denn aufgrund der unübersichtlicheren Etiketten wäre für die Verbraucher damit kein Informationsgewinn verbunden, argumentieren sie. Die Lebensmittelwirtschaft spricht sich deshalb für die in dem EU-Verordnungsvorschlag vorgesehene Regelung zur Lebensmittelinformation aus. Diese sieht vor, dass es bei der verpflichtenden Herkunftsbezeichnung im allgemeinen Lebensmittelkennzeichnungsrecht im Grundsatz bei den bestehenden europarechtlichen Regelungen bleiben soll.
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